Internationaler Transport des Verstorbenen

Wir stehen Ihnen für den Transport von Verstorbenen im In- und Ausland mit speziellen klimatisierten Bestattungsfahrzeugen zur Verfügung. Dank unserer Professionalität, Schnelligkeit und Verantwortung sowie unseres allgemeinen Engagements und unserer guten Organisation werden wir von vielen seriösen Partnerunternehmen empfohlen. Wir bieten Transporte in ganz Europa an. Bisher haben wir in Ländern wie der Schweiz, Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, Italien für Serbien, Bosnien, Kroatien, Montenegro, Mazedonien, Bulgarien, Kosovo, Rumänien und der Tschechischen Republik gearbeitet und der Slowakei. Wir garantieren die besten Preise für unsere Dienstleistungen.

Das Erhalten von Unterlagen bezieht sich auf den Transport verstorbener Personen ins Ausland

Unsere Bestattungsfirma "INES" beschafft neben dem Transportdienst aus dem Ausland alle notwendigen internationalen Dokumente, die für den internationalen Transport des Verstorbenen erforderlich sind. Unsere Firma organisiert auch die Beerdigung Ihres Verstorbenen in Serbien anstelle von Ihnen. Damit der Verstorbene aus einem beliebigen Land nach Serbien transportiert werden kann, muss ein entsprechendes Dokument (sogenannte Eskorte) vorgelegt werden. "Sprovodnica" wird von der Botschaft der Republik Serbien herausgegeben.

Der Antrag auf Ausstellung eines "Leitfadens" wird bei der Botschaft oder dem Konsulat der Republik Serbien am Wohnort des Verstorbenen eingereicht.

Dokumentation zur Erlangung einer Begleitung:

  • Reisepass des Verstorbenen (Original);
  • Antrag einer Bestattungsfirma, die von den Angehörigen des Verstorbenen angeheuert und zum Transport der Überreste befugt ist. In dem Antrag sollte angegeben werden, wo die Bestattung stattfinden wird und auf welcher Weise der Transport durchgeführt wird.
  • Arztbericht über die Todesursache;
  • Sterbeurkunde der zuständigen Behörde des Landes, in dem der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte;
  • Erlaubnis zur Überstellung einer Einrichtung ins Ausland, ausgestellt von der zuständigen Behörde des Landes, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte;
  • Bescheinigung über die gesicherte Grabstelle in der Republik Serbien
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